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Ratgeber

An wen kann ich mich wenden?

Agentur für Arbeit

Nicht wenige Menschen sind behindert oder von Behinderung bedroht. Oftmals ist eine berufliche Veränderung mit einem Arbeitsplatzwechsel die einzige Chance für eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben. Die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben soll die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen. Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen. Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt.

Mögliche Maßnahmen können sein:

Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung.

Berufliche Anpassung und Weiterbildung

Berufliche Ausbildung

Überbrückungsgeld

Sonstige Hilfen

Ihre Agentur für Arbeit kann ein möglicher Rehabilitationsträger sein, wenn es um die Förderung Ihrer beruflichen Rehabilitation = Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben geht. Ob Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, wird entschieden, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben.

Um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Beratungskräfte (Technischer Berater) in besonderen Stellen - den Reha-Teams. Ihre Aufgabe ist es behinderte Menschen, sowohl Erwachsene als auch Jugendliche, individuell und umfassend über die Möglichkeiten ihrer Teilhabe am Arbeitsleben zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen festzulegen.

Die Rehaberater können die Fachdienste der Agentur für Arbeit hinzuziehen

Ärztlichen Dienst

Psychologischen Dienst

Technischen Beratungsdienst

Gegebenenfalls können, mit Einverständnis des behinderten Menschen auch Gutachten anderer Stellen herangezogen werden. Die Ergebnisse aller Beratungen, Gutachten und sonstigen Feststellungen werden zusammengefasst. Die Beratungskraft (Rehaberater) in der Agentur für Arbeit entscheidet in jedem Einzelfall individuell, ob die Voraussetzungen für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegen.

Für die Förderung und Ausführung der Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gilt der Grundsatz „so normal wie möglich, so speziell wie nötig“.

www.arbeitsagentur.de

Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA)

10704 Berlin
www.drv-bund.de
Service-Telefon: 0800 3331919
Über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sind alle Rentenversicherungsträger zu erreichen.

Landesversicherungsanstalt (LVA)

www.lva.de

Sozialhilfeträger

  • Krankenversicherung
  • Berufsgenossenschaft

Integrationsamt

www.integrationsaemter.de

Hauptfürsorgestelle

Bis zum Inkrafttreten des SGB IX zum 01. 07.2001 war die Hauptfürsorgestelle für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie für Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig. Seit dem 01.07. 2001 heißt die Behörde, die die Aufgaben nach dem neuen Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) wahrnimmt Integrationsamt. Die Hauptfürsorgestelle ist jetzt ausschließlich für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge) zuständig. Die Hauptfürsorgestelle ist zugleich auch Rehabilitationsträger. Die Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einzelnen Ländern (z.B. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) werden die genannten Aufgaben der Hauptfürsorgestelle zum Teil von den örtlichen Fürsorgestellen wahrgenommen. Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen.

Verbände

Informationen zu Verbänden und Selbsthilfegruppen findet man unter folgenden Internetadressen.